
Muss der Kunde die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen?
Das Verfahren gemäss FSV vor der Schlichtungsstelle ist für den Kunden kostenlos und wird von der betroffenen Finanzdienstleisterin gem. Art. 20 FSV bezahlt.
Bei Verfahren vor der Schlichtungsstelle gemäss Alternative Streitbeilegung-Gesetz hat der Konsument einen Kostenbeitrag von CHF 50.00 zu leisten. Im Übrigen ist das Verfahren für ihn kostenlos.